MVZ Gründen | Beratung durch Steuerberater

Ist das MVZ das richtige für Sie?

MVZ Gründen

Vorteil oder Nachteil?

Viele Vorteile, wenige Nachteile – so könnten sich Medizinische Versorgungszentren (MVZ) beschreiben lassen. MVZ-Gründer haben die Möglichkeit, Wachstumspotentiale gewinnbringend auszuschöpfen, das eigene Leistungsspektrum uneingeschränkt zu erweitern und flexible Arbeitszeitmodelle zu schaffen. Steuerlich und rechtlich gesehen gibt es jedoch die eine oder andere Hürde zu überklettern.

  • Rechtsform der MVZ: GbR oder lieber GmbH? Beides hat Vorteile, wir sagen Ihnen welche!
  • MVZ rechtsicher zulassen: Wir kennen die Hürden und überspringen diese mit Ihnen. 
  • Immer genug Geld: Wir entwicklen die passende Liquiditäts- und Finanzierungsplanung
  • Steuerliche Aspekte garantiert beachten: Wir managen den Steuerdschungel
  • Das „Gemeinsam“ richtig starten: Umwandlung Ihrer Praxis und Praxiskaufunterstützung
  • Beratung zu Beteiligungs- & Anstellungsmodelle
  • Prüfung von Verträgen
  • Kommunikation mit Ämtern, Behörden & Banken

MVZ ja oder nein? Wir geben Ihnen Denkanstöße.

MVZ Gründen Details

Das medizinische Versorgungszentrum

Medizinische Versorgungszentren werden sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten gegründet und erweisen sich zunehmend als beliebtes Gründungsmodell. Berechtigt zur Gründung eines MVZ sind zugelassene Ärzte, zugelassene Krankenhäuser, bestimmte Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sowie spezifische gemeinnützige Trägerorganisationen. Durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkengesetz (GKV-VSG) sind inzwischen auch fachgleich MVZ-Gründungen möglich, insofern können Sie sich z.B. als Zahnärzte und Hausärzte zusammenschließen. Es gilt: MVZ sind einem ärztlichen Leiter unterstellt, der selbst als Arzt oder Vertragsarzt tätig ist. Gleichzeitig haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, das MVZ in kooperativer Leitung z.B. als Arzt und Physiotherapeut zu führen.

Alles spricht für ein unverbindliches Kennenlernen! Denn,…

nur so können Sie prüfen, ob Sie bereits die für Ihre Ansprüche beste Beratung haben, evt. durch einen meiner Steuerberaterkollegen, oder wir erörtern echtes Einsparungspotential. Lassen Sie uns gerne unverbindlich sprechen.

0271 – 38 68 20 – 0
kennenlernen@steuerkanzlei-schoele.de

 

Die Details

  • Kooperation mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen erlaubt
  • Versorgung aus einer Hand: Erweiterung des Leistungsspektrums
  • Unbegrenzte Anstellungen möglich
  • Zahlenmäßig uneingeschränkte Filialisierung
  • Gängigste Rechtsformen: GmbH/GbR/gGmbH
  • Gängigste Trägerschaften: Krankenhäuser/Vertragsärzte/Kombi
  • Flexible Arbeitsteilung mit Vertretungsmöglichkeit
  • Kostenersparnis durch Nutzung gemeinsamer Ressourcen
  • Absicherung der Praxisabgabe

Die frühere Gemeinschaftspraxis

Berufsausübungsgemeinschaft 

Was heute die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist, wurde ehemalig als Gemeinschaftspraxis bezeichnet. Diese wird in der Regel in der Organisationsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) durch von der KV zugelassene Vertragsärzte gegründet. Im Gegensatz zu einem MVZ mit Rechtsform einer GmbH haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen und es kommt mitunter zu Unsicherheiten bei der Gewerbesteuerpflicht. Nichtsdestotrotz bietet auch die Gemeinschaftspraxis Ihre Vorteile wie eine überörtliche und KV-übergreifende Berufsausübungsmöglichkeit, die dann in der Regel steuerlich als Mitunternehmerschaft ausgewiesen wird.

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Unsere Pflicht

  • Fachgleiche oder fachübergreifender Zusammenschluss
  • Gemeinsame Patientenbehandlung & Abrechnung
  • Zahlenmäßig begrenzte Anstellungen – max. 3 je Vertragsarzt
  • Filialen neben Hauptstandort möglich
  • Gängigste Rechtsformen: GbR/PartG
  • Flexible Arbeitsteilung mit Vertretungsmöglichkeit
  • Kostenersparnis durch Nutzung gemeinsamer Ressourcen

MVZ, BAG oder doch lieber alleine?

Machen Sie sich zu diesen 11 Fragen gedanken

  • Soll das MVZ mit ganzen, halben oder Viertel-Arztstellen gegründet werden?  
  • Ist klar, wer ärztlicher Leiter wird und welche Pflichten dieser im Detail übernimmt?  
  • Ist klar, welche haftungs- und steuerrechtlichen Aspekte bei Wahl von z.B. GmbH/GbR zu berücksichtigen sind?  
  • Sollen angestellte Ärzte z.B. mit Gesellschaftsanteilen an der MVZ beteiligt werden?
  • Wird ein MVZ-Anstellungsmodell, -Vertragsarztmodell oder -Mischmodell bevorzugt?  
  • Ist ein (gemeinnütziges) Krankenhaus bzw. Klinik bei der Gründung beteiligt?  
  • Soll fachgleich oder fachübergreifend gegründet werden? Wie setzt sich das ärztliche Leistungsspektrum entsprechend zusammen?  
  • Möchten Sie an mehreren Standorten Leistungen anbieten? Sollen medizinische oder nicht-medizinische Nebeneinrichtungen geschaffen werden?
  • Was geschieht bei Tod oder Austritt eines Gesellschaftsmitglied in Hinblick auf Individu-alzulassung bzw. Zulassung des MVZs?  
  • Wie hoch ist u.a. das Regelleistungsvolumen und ab wann wird das Honorar abgestaffelt?  
  • In Bezug auf das Zuführungsverhalten: Inwiefern müssen Sie Patienten zuweisen? Ab wann ist ein Arzt „korrupt“? 

Lassen Sie uns diese Fragen gemeinsam erörtern. Kostenfrei.

Im  Gespräch können wir prüfen, welche Praxisform für Sie am besten geeignet ist. Lassen Sie uns gerne unverbindlich sprechen.

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kennenlernen@steuerkanzlei-schoele.de

 

Steuerberater für Ärzte: Wann Sie wechseln sollten.

Steuerberater-Wechsel: Ein schwerer weg.

Ihr aktuelles Beratungshaus weiß alles über Sie, sowohl unternehmerisch als auch privat. Meine Mandanten, die zu uns gewechselt sind spiegeln mir regelmäßig „Das Verhältnis gleicht einer Ehe, die beendet man nicht so schnell„. Das unterschreibe ich sofort. Wer über viele Jahre Vertrauen aufgebaut hat, sollte dies nicht mir nichts dir nichts über den Haufen werfen. Es gibt allerdings ein paar Punkte, da sollte Sie wirklich über einen Wechsel nachdenken. Grundsätzlich gilt, haben Sie aktuell ein schlechtes Gefühl bei Ihrem aktuellen Berater, suchen Sie erst das Gespräch. Ändert sich nichts, sollten Sie wechseln. Dann neben der vielleicht nicht optimalen und fehlenden Kommunikation sind Fehler in den Finanzen weitaus schlimmer – und fallen meistens erst dem Prüfer des Finanzamts auf. Gerne schalten wir uns dazwischen und prüfen vertraulich in Ihrer aktuellen Situation Belege und Schreiben, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr aktueller Steuerberater Sie noch auf Augenhöhe unterstützt.

Alles spricht für ein unverbindliches Kennenlernen! Denn,…

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Unsere Pflicht

  • Private & betriebliche Steuererklärungen
  • Lohnbuchhaltung
  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzierung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertreten von Mandanten gegenüber z. B. Finanzämtern
  • Strategische Steueroptimierung
  • Finanzplanung / Vermögensplanung
  • Liquiditätsanalysen
  • Steuerliche Investitionsberatung

Frank Schoele - Steuerberater für Ärzte & Heilberufe

Mein Team und ich sind für Sie da - Jederzeit und Bundesweit. Versprochen.

Als Steuerberater für Ärzte und Heilberufe bietet meine Steuerkanzlei daher eine branchenspezifische Steueroptimierung und Steuerplanung für Sie als beispielsweise niedergelassener Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker oder Pflegedienst. Wir reagieren damit auf die sensiblen Herausforderungen und Vorgaben im Gesundheitswesen und sind offen für Ihre steuerlich, rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen. Als Steuerberater für Ärzte widmen wir uns ganzheitlich Ihrer Finanz- und Unternehmensplanung – von der Praxisgründung bis zur Abgabe der Praxis.

Steuerberatung für Ärzte ist meine Berufung

Seit mehr als 10 Jahren berate ich Ärzte und Heilberufler aller Richtungen. Unsere Kunden sitzen in Arztpraxen und Krankenhäusern in ganz Deutschland. Ich würde auch Sie gerne überzeugen, mir Ihr Mandat anzuvertrauen.

  • Standortunabhängige Fachberatung für Ärzte & Unternehmen
  • Digitale & persönliche Steuerberatung – Denn wir gehen mit der Zeit!
  • 100 betreute Radiologen, Augenärzte, Zahnärzte, Dermatologen u.v.a.
  • 10 Jahre Erfahrung als Fachberater für den Heilberufebereich
  • Ob mit Praxis in München, Kiel, Stuttgart oder Münster – wir sind für Sie da.
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