Ihr Steuerberater für den E-Commerce

Die Finanzen im Onlinehandel unter Kontrolle

Das unsichtbare Hindernis

Steuern für den Onlineshop

Wussten Sie’s? Wenn Sie Geschäfte im Ausland abwickeln – und dazu zählen Transaktionen über Onlineshops und Amazon – müssen Sie auch in den betroffenen Ländern Steuern zahlen.

Vielen ist dies gar nicht bewusst. Wenn diese Information doch schon zu Ihnen gefunden hat, stellt sich Ihnen vielleicht die simple Frage: „Wie mache ich das?“ Denn jedes Land hat unterschiedliche Regelungen. Steuersätze, -erklärungen und -zahlungen sind daher nicht einfach für jeden selbsterklärend.

Während ein internationaler Händler diese in Deutschland wie gewohnt erledigen kann, stellt allein die bloße Anmeldung in Luxembourg für ihn vielleicht bereits ein Problem dar. Hier kommen wir in Spiel – als Steuerberater im E-Commerce zeigen wir Ihnen Ihre steuerlichen Verpflichtungen auf und übernehmen diese auf Wunsch auch gerne.

Tipp: Treten Sie vorausschauend an Ihre Steuern heran, anstatt sich hinterher von Unannehmlichkeiten überraschen zu lassen. Wir beraten Sie gerne frühestmöglich – schon ab der ersten Idee.

Ihre Steuern im Rahmen eines Onlineshops stehen im Zusammenhang mit Ihren Umsatzzahlen. Um Ihnen den Vertrieb und die mit einem internationalen Onlineshop verbundenen Steuern im europäischen Raum zu erleichtern, hat die EU eine neue Regelung eingeführt: Das One-Stop-Shop Verfahren, das es Ihnen ab einem Schwellenwert von 10.000 € ermöglicht, die diversen, in unterschiedlichen Ländern anfallenden Steuererklärungen in einer einzigen gesonderten Erklärung zusammenzufassen. Als Steuerberater können wir Sie dazu nicht nur ausführlich beraten, sondern für Sie alle steuerlichen Meldungen tätigen, die durch den E-Commerce auf Sie zukommen – von der Registrierung für das neue Verfahren bis hin zur Entrichtung der Steuern. Sprechen Sie uns einfach an!

Hinweis: Erst seit dem 01.07.2021 ist das neue OSS-Verfahren aktiv. Jegliche Fragen dazu beantworten wir deshalb gerne auch im persönlichen Gespräch.

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Warum Sie der Steuerkanzlei Schoele als Steuerberater für E-Commerce vertrauen können:

  • 20 Jahre Erfahrung vereinen sich zu praktischem und theoretischem Know-how
  • Fachwissen im Bereich von Onlineshops und Steuern
  • Kompetente und motivierte Mitarbeiter
  • Auf Sie abgestimmte Beratung
  • Lösungs- und serviceorientiert
  • Unser Fokus liegt auf Ihrer Sicherheit

Vertrieb über Amazon

Steuern bei dem Vertrieb auf Amazon – über den eigenen Onlineshop hinaus

Nicht nur der eigene Onlineshop erfordert weiterführende Lösungen für Ihre Steuern. Ein Steuerberater im Bereich des E-Commerce ist auch bei dem Vertrieb über Amazon ratsam. Denn die Möglichkeiten, die der Versandhändler hier bietet, können den ein oder anderen bereits an sich vor eine Herausforderung stellen.

Welche Vertriebsmöglichkeiten bietet Amazon?

Ihr E-Commerce Steuerberater informiert – die wichtigsten Versandregelungen bei Amazon:

  • Das interne Lager: Der Unternehmer versendet seine Pakete selbst, hat ein eigenes Lager und übernimmt die gesamte Verantwortung für seine Ware.
  • Amazon FBA: Amazon selbst lagert die Ware ein und verschickt sie auch an die Kunden. Außerdem qualifizieren die Güter sich somit für das Prime-Angebot.
  • Das Pan-EU-Verfahren: Hier handelt es sich um einen Ausbau des FBA-Verfahrens. Die Ware wird in verschiedenen Ländern in der EU gelagert – selbst das deutsche Angebot finden sich in Tschechien und Polen wieder. Dadurch kann Geld gespart werden.

Der paneuropäische Versandservice lagert in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Tschechien und Großbrittanien. Amazon entscheidet für

den Servicenutzer, wo das Produkt gelagert wird, abhängig davon, wo die Nachfrage hoch ist und wo es sich am leichtesten verwalten lässt.

 

Die Vorteile des PAN-EU-Verfahrens:

Wer Amazon FBA nutzt, hat gewisse Gebühren zu zahlen, die über die interne Lagerung und die Steuern aus einem eigenen Onlineshop hinausgehen: Für den Service, den Versand und die Lagerung in Deutschland, die Strafgebühren nach sich zieht. Das PAN-EU-Verfahren verursacht neben den normalen FBA- nur die Versandkosten, die an dem Standort des Lagers gelten.

 

Die Nachteile des PAN-EU-Verfahrens:

In jedem Land, in dem Ihre Ware liegt, benötigen Sie eine Umsatzsteuernummer. Dort müssen entsprechend Steuern gezahlt werden, weshalb sich diese Möglichkeit erst lohnen, wenn Sie einen gewissen Umsatz erzielen: 1500 Wareneinheiten sollten im Monat verkauft werden. Haben Sie diesen Punkt jedoch erreicht, erhöhen Sie Ihr damit weiterhin Ihre Verkaufschancen. Um den Überblick über Ihre Pflichten zu behalten, empfehlen wir das Heranziehen eines Steuerberaters, der entsprechende Expertise im E-Commerce aufweist.

Unser Angebot: Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen Aspekten des Amazon-Handels oder Ihres Onlineshops – egal, ob Sie Hilfe benötigen, um Lieferschwellen und Umsatzsteuer in Ihre Preisfindung zu integrieren, oder ob Sie bereits seit Jahren erfolgreich online tätig sind und nur einen zuverlässigen Partner für Ihre Steuererklärungen suchen.

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Sicherheit für den E-Commerce

Sie suchen einen Steuerberater für den E-Commerce? Ihre Vorteile bei der Steuerkanzlei Schoele:

Als Steuerberater für den E-Commerce bieten wir Ihnen vor allem eines: Sicherheit. Bevor Sie etwas aus den Augen verlieren können, haben wir uns darum schon gekümmert.

Wenn Sie einen Onlineshop betreiben und uns Ihre Steuern machen lassen, können Sie sich hierauf verlassen:

  • Intensive Beratungsmöglichkeiten – auch vorab
  • Regelmäßige Gespräche, in denen wir Sie über aktuelle Entwicklungen informieren, Ihre Fragen beantworten und Ihre Wünsche erfüllen
  • Moderne Softwarelösungen für Ihre steuerlichen Pflichten
  • Zuverlässigkeit und Gründlichkeit bei der Erledigung Ihrer Steuern und unserer Beratung
  • Komplett sorgenfreier Handel im Internet

Was brauchen wir von Ihnen, um Ihre Onlineshop Steuern zu übernehmen?

Einen guten Anfang stellen folgende Daten dar:

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer(n)
  • Wo sind Sie tätig, wie und womit?
  • Angaben über Ihre Vertriebsarten (Amazon, eigener Shop, Drittanbieter)
  • In welcher Größe bewegt sich Ihr Unternehmen? Mit wie vielen Transaktionen ist pro Tag zu rechnen?
  • Sind Sie bereits in anderen Ländern steuerlich registriert?
  • Welche Art von Beratung und Unterstützung wünschen Sie?
  • Sind Sie neu auf diesem Gebiet? Wenn nicht: Ihre Daten der letzten 5 Jahre.

Gerne können wir – mit oder ohne diese Angaben – einen unverbindlichen Termin ausmachen: Wir zeigen Ihnen auf, was Sie benötigen, stellen Ihnen einen ersten Preisanschlag vor und sprechen mit Ihnen ab, wie wir zusammenarbeiten wollen.

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Sicherheit für den E-Commerce

Steuerberater für E-Commerce – den Onlinehandel fest im Griff

Wenn Sie einen Onlineshop haben und sich nun um Ihre Steuern sorgen, nehmen wir Ihnen diese gerne ab – unsere Kanzlei gibt alles, um Ihre steuerliche Sicherheit zu gewährleisten, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Mit jahrelang gesammelter Expertise und dem Fokus auf unserem Mandanten und seinen Bedürfnissen stehen wir Ihnen zur Seite.

    Wie können wir Ihnen helfen?